BFH - Beschluss vom 18.11.2015
XI B 61/15
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; MwStSystRL;
Fundstellen:
BFH/NV 2016, 435
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 15.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 19/15

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Umsatzsteuerfreiheit der Erlöse aus Kindern erteiltem Englischunterricht

BFH, Beschluss vom 18.11.2015 - Aktenzeichen XI B 61/15

DRsp Nr. 2016/2384

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Umsatzsteuerfreiheit der Erlöse aus Kindern erteiltem Englischunterricht

NV: "Privatlehrer" i.S. der deutschen Sprachfassung (bzw. "Unterrichtende" i.S. der übrigen Sprachfassung) des Art. 135 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL sind Lehrkräfte, die eine befreite Unterrichtstätigkeit "privat" ausüben.

Wer Einnahmen aus der Erteilung von Englischunterricht gegenüber Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter erzielt, ist auch dann als Privatlehrer i.S. von Art. 132 Abs. 1 lit. j MwStSystRL anzusehen, wenn dies im Rahmen eines Franchise-Systems geschieht.

Tenor

Die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 15. Juni 2015 4 K 19/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; MwStSystRL;

Gründe