BFH - Beschluss vom 21.06.2019
IX B 27/19
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative;
Fundstellen:
BFH/NV 2019, 1112
Vorinstanzen:
FG München, vom 29.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 1183/18

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Feststellung der Einkünfte- und Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mangels grundsätzlicher Bedeutung

BFH, Beschluss vom 21.06.2019 - Aktenzeichen IX B 27/19

DRsp Nr. 2019/12326

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Feststellung der Einkünfte- und Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mangels grundsätzlicher Bedeutung

NV: Die Voraussetzungen für die Feststellung der Einkünfte- und Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind in der Rechtsprechung des BFH geklärt.

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 29.01.2019 - 10 K 1183/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.