FG Nürnberg - Urteil vom 14.09.2012
4 K 1870/10
Normen:
AO § 80 Abs. 5;

Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 5 AO

FG Nürnberg, Urteil vom 14.09.2012 - Aktenzeichen 4 K 1870/10

DRsp Nr. 2013/2555

Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 5 AO

Die Zurückweisung unbefugt Hilfe Leistender in Steuersachen gemäß § 80 Abs. 5 AO beschränkt zulässigerweise die in Art. 12 Grundgesetz garantierte Freiheit der Berufswahl, um die Allgemeinheit von sachunkundiger und unzuverlässiger Hilfe in Steuersachen durch geschäftsmäßig tätige Personen zu schützen.

Normenkette:

AO § 80 Abs. 5;

Tatbestand:

Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung des Klägers als Bevollmächtigten gemäß § 80 Abs. 5 AO.

Der Kläger ist Diplom-Kaufmann. Er war unter der Bezeichnung „Controlling A ” für die D UG (haftungsbeschränkt), 2 (nachfolgend „D ”) tätig.