FG Hamburg - Urteil vom 06.12.2005
VII 291/04
Normen:
AO § 348 ; EStG § 10d Abs. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 823

Zusätzliche erstmalige Beschwer mit der Einspruchsentscheidung, Verlustfeststellung

FG Hamburg, Urteil vom 06.12.2005 - Aktenzeichen VII 291/04

DRsp Nr. 2006/2835

Zusätzliche erstmalige Beschwer mit der Einspruchsentscheidung, Verlustfeststellung

1. Soweit eine Einspruchsentscheidung durch die erstmalige Ablehnung eines Verlustfeststellungsantrags eine zusätzliche Beschwer enthält, ist dagegen die Klage als Rechtsmittel gegeben. Es ist auch dann von einer Entscheidung über den Antrag auszugehen, wenn diese nicht in der Entscheidungsformel der Einspruchsentscheidung aufgeführt ist. 2. Eine Verlustfeststellungsbescheid nach § 10d EStG kann nicht erlassen werden, wenn der entsprechende Steuerbescheid, der auf positiven Besteuerungsgrundlagen beruht, nicht mehr geändert werden kann.

Normenkette:

AO § 348 ; EStG § 10d Abs. 4 ;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2001.