Mit Verfügung vom 1. April 1986 ordnete das Finanzamt A bei den Klägern und Revisionsbeklagten (Kläger) eine Außenprüfung für die Jahre 1980 bis 1984 an. Mit der Prüfung wurde die Großbetriebsprüfungsstelle der Oberfinanzdirektion (OFD) --Betriebsprüfungsstelle I-- beauftragt. Gleichlautende Verfügungen ergingen gegen die Einzelfirma X (X-Betriebe), die XY-GmbH und die XZ-GmbH.
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