BFH - Urteil vom 28.10.1998
X R 93/95
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 937
NVwZ 2000, 598

Zusage der Rücknahme der Klage; Bindung an die Zusage

BFH, Urteil vom 28.10.1998 - Aktenzeichen X R 93/95

DRsp Nr. 1999/3473

Zusage der Rücknahme der Klage; Bindung an die Zusage

1. Es besteht keine Bindungswirkung an die Zusage der Klagerücknahme, wenn die Zusage durch den Einsatz unzulässiger Mittel erreicht wurde.2. Eine Bindungswirkung an die Zusage entfällt insbesondere dann, wenn die an einer tatsächlichen Verständigung mitwirkenden und entscheidungsbefugten Finanzbeamten mit dem zuständigen Staatsanwalt unter unzulässiger Ausübung von Druck zusammenwirkten, um nach dem damaligen Erkenntnisstand unhaltbare Steueransprüche durchzusetzen.

Gründe:

Mit Verfügung vom 1. April 1986 ordnete das Finanzamt A bei den Klägern und Revisionsbeklagten (Kläger) eine Außenprüfung für die Jahre 1980 bis 1984 an. Mit der Prüfung wurde die Großbetriebsprüfungsstelle der Oberfinanzdirektion (OFD) --Betriebsprüfungsstelle I-- beauftragt. Gleichlautende Verfügungen ergingen gegen die Einzelfirma X (X-Betriebe), die XY-GmbH und die XZ-GmbH.