FG München - Urteil vom 19.11.2002
6 K 1640/00
Normen:
AO (1977) § 204 ; BGB § 242 ;

Zusage durch unzuständiges Finanzamt; ges. Gewinnfeststellung 1991 und 1992; Umsatzsteuer 1991 und 1992

FG München, Urteil vom 19.11.2002 - Aktenzeichen 6 K 1640/00

DRsp Nr. 2003/592

Zusage durch unzuständiges Finanzamt; ges. Gewinnfeststellung 1991 und 1992; Umsatzsteuer 1991 und 1992

Die Zusage des Bediensteten eines Finanzamts, das für die Besteuerung des Steuerpflichtigen nicht zuständig ist, ist nicht bindend.

Normenkette:

AO (1977) § 204 ; BGB § 242 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt - FA - A) die bestandskräftigen Gewinnfeststellungs(GewF)- und Umsatzsteuer(USt)-Bescheide jeweils für 1991 und 1992 zugunsten des Klägers ändern muss.