FG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.11.2005
3 K 22/03
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ; EStG § 3b Abs. 1 § 4 Abs. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 438
GmbHR 2006, 671

Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Gaststätten-GmbH als verdeckte Gewinnausschüttungen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2005 - Aktenzeichen 3 K 22/03

DRsp Nr. 2006/2248

Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Gaststätten-GmbH als verdeckte Gewinnausschüttungen

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ; EStG § 3b Abs. 1 § 4 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlten Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu qualifizieren sind.