ArbG Ludwigshafen, vom 11.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 16/16
Zustimmung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung eines BetriebsratsmitgliedsWichtiger Grund für eine außerordentliche KündigungUnzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei verständiger Würdigung aller UmständeFunktion der Abmahnung bei der Prüfung eines ausreichenden Kündigungsgrundes nach dem Grundsatz der VerhältnismäßigkeitDarlegungs- und Beweislast im KündigungsschutzprozessEntscheidung über die Wahrheit von Prozessbehauptungen nach freiem Ermessen des Gerichts
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.12.2017 - Aktenzeichen 3 TaBV 29/17
DRsp Nr. 2019/10923
Zustimmung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung eines BetriebsratsmitgliedsWichtiger Grund für eine außerordentliche KündigungUnzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei verständiger Würdigung aller UmständeFunktion der Abmahnung bei der Prüfung eines ausreichenden Kündigungsgrundes nach dem Grundsatz der VerhältnismäßigkeitDarlegungs- und Beweislast im KündigungsschutzprozessEntscheidung über die Wahrheit von Prozessbehauptungen nach freiem Ermessen des Gerichts
1. Gemäß § 103 Abs. 1BetrVG ist die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, so kann das Arbeitsgericht gemäß § 103 Abs. 2BetrVG sie auf Antrag des Arbeitgebers ersetzen, wenn die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist.
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