FG Niedersachsen - Urteil vom 17.11.2022
1 K 136/18
Normen:
BewG § 182 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
DStRE 2023, 1114
ZEV 2023, 265

Zutreffende Feststellung des anteiligen Grundstückswerts für Wohnungseigentum im Wohnungsgrundbuch

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.11.2022 - Aktenzeichen 1 K 136/18

DRsp Nr. 2023/2259

Zutreffende Feststellung des anteiligen Grundstückswerts für Wohnungseigentum im Wohnungsgrundbuch

Gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 1 BewG ist Wohnungseigentum grundsätzlich im Vergleichswertverfahren zu bewerten. Für eine solche Bewertung gibt § 183 Abs. 1 BewG einen gesetzlich angeordneten Vorrang der vom Gutachterausschuss mitgeteilten Vergleichspreise vor, eine gerichtliche Überprüfung der mitgeteilten Vergleichspreise ist auf offensichtliche Unrichtigkeiten beschränkt.

Normenkette:

BewG § 182 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte den anteiligen Grundstückswert für das beim Amtsgericht A im Wohnungsgrundbuch von W, Blatt XXXX, eingetragene Wohnungseigentum mit der Aufteilungsplannummer (ATP-Nr.) 2, zutreffend gesondert und einheitlich festgestellt hat.

Mit notariellem Übergabevertrag vom 26. Februar 2009 hatte die Tochter der Klägerin T (die Beigeladene), einen hälftigen Miteigentumsanteil an dem oben näher bezeichneten Wohnungseigentum im Rahmen einer Erbauseinandersetzung auf ihre Mutter (die Klägerin) übertragen. Übergang von Nutzen und Lasten war ebenfalls am 26. Februar 2009.