OLG Oldenburg - Beschluss vom 09.03.2015
12 W 51/15
Normen:
BGB § 1068;
Vorinstanzen:
AG Aurich, vom 05.01.2015

Eintragungsfähigkeit des Nießbrauchs an einem Kommanditanteil

OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.03.2015 - Aktenzeichen 12 W 51/15 - Aktenzeichen 12 W 51/15 (HR)

DRsp Nr. 2015/7084

Eintragungsfähigkeit des Nießbrauchs an einem Kommanditanteil

Der Nießbrauch an einem Kommanditanteil kann in das Handelsregister eingetragen werden (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschl. v. 28.01.2013, 8 W 25/13).

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Aurich vom 05.01.2015 aufgehoben. Das Registergericht wird gebeten, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut über den Eintragungsantrag vom 27.11.2014 zu entscheiden.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf 72.500,- €.

Normenkette:

BGB § 1068;

Gründe:

I.