OFD Düsseldorf - Verfügung vom 04.02.1974
S 7522 A - St 512

OFD Düsseldorf - Verfügung vom 04.02.1974 (S 7522 A - St 512) - DRsp Nr. 2010/80556

OFD Düsseldorf, Verfügung vom 04.02.1974 - Aktenzeichen S 7522 A - St 512

DRsp Nr. 2010/80556

Weiterberechnete Haftpflichtversicherungen beim Verkauf von Kraftfahrzeugen sind keine durchlaufenden Posten.

Ein Unternehmer verkauft an seine Mitarbeiter nicht nur gelegentlich gebrauchte Firmenwagen. Die Käufer treten als Versicherte in die bestehende Haftpflichtversicherung ein. Aus abrechnungstechnischen Gründen ist die Versicherungsgesellschaft zunächst nicht in der Lage, die Policen auf die Namen der neuen (zukünftigen) Versicherungsnehmer auszustellen. Sie berechnet weiterhin dem Unternehmer in detaillierten Sammelrechnungen die zu entrichtende Gesamtprämie gemäß den einzelnen Policen. Unter Beifügung des Prämienscheines erteilt der Unternehmer seinen Mitarbeitern über die vorgelegten Beitragszahlungen Einzelrechnungen.