Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Umsatzsteuer-Praxis online
Umsatzsteuer-Praxis
online
Suchen
Start
Umsatzsteuer-Praxis A-Z
Arbeitshilfen
Umsatzsteuer-Kompakt
Checklisten - Ihr Falllöser
Aktuelles
Aktuelle Entwicklungen im Umsatzsteuerrecht
Innergemeinschaftlicher Warenhandel
Spezialreport: Rechnung und Rechnungsberichtigung
Whitepaper zum Wachsumschancengesetz
Amtliche Texte
Gesetze/Richtlinien
Rechtsprechung
Verwaltung
Autoren
Hilfe
Gesetze/Richtlinien
O
OWiG
Navigationspfad
Gesetze/Richtlinien
O
OWiG
§ 101
OWiG
Stand: 14.03.2023
zuletzt geändert durch:
Zweites Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften, BGBl. I Nr. 73
ZWEITER TEIL Bußgeldverfahren
NEUNTER ABSCHNITT Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen
Änderungsnachweis
§ 101 OWiG Vollstreckung in den Nachlaß
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis
§ 101 Vollstreckung in den Nachlaß
OWiG ( Gesetz über Ordnungswidrigkeiten )
In den Nachlaß des Betroffenen darf eine Geldbuße nicht vollstreckt werden.
(c) copyright 2021 - Deubner Verlag, Köln
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis
Top