FamFG ( Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit )
Ehesachen sind Verfahren1. auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),2. auf Aufhebung der Ehe und3. auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.