§ 13 Ertragsteuerrechtliche Behandlung der Investitionszulage
InvZulG ( Investitionszulagengesetz 2010 )
1Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. 2Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten.