Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften, BGBl. I S. 2434
Drittes Buch Spaltung Zweiter Teil Besondere Vorschriften Siebenter Abschnitt Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns Zweiter Unterabschnitt Ausgliederung zur Aufnahme