§ 16 Ertragsteuerliche Behandlung der Eigenheimzulage
EigZulG ( Eigenheimzulagengesetz )
1Die Eigenheimzulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. 2 Sie mindert nicht die steuerlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten.