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Gesetze/Richtlinien
B
BGB
§ 1601
BGB
Stand: 22.02.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze, BGBl. I Nr. 51
Buch 4 Familienrecht
Abschnitt 2 Verwandtschaft
Titel 3 Unterhaltspflicht
Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften
Änderungsnachweis
§ 1601 BGB Unterhaltsverpflichtete
§ 1601
BGB
Stand: 22.02.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze, BGBl. I Nr. 51
Buch 4 Familienrecht
Abschnitt 2 Verwandtschaft
Titel 3 Unterhaltspflicht
Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften
Änderungsnachweis
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis
§ 1601 Unterhaltsverpflichtete
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
(c) copyright 2021 - Deubner Verlag, Köln
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis