Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Umsatzsteuer-Praxis online
Umsatzsteuer-Praxis
online
Menü
Lizenziertes Produkt
×
Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Zu den Inhalten
Umsatzsteuer-Praxis A-Z
Umsatzsteuer-Kompakt
Aktuelles
Innergemeinschaftlicher Warenhandel
Arbeitshilfen
Gesetze/Richtlinien
Rechtsprechung
Checklisten - Ihr Falllöser
Autorenverzeichnis
Neu in diesem Update
Hilfe
Zu den Inhalten
Umsatzsteuer-Praxis A-Z
Umsatzsteuer-Kompakt
Aktuelles
Innergemeinschaftlicher Warenhandel
Arbeitshilfen
Gesetze/Richtlinien
Rechtsprechung
Checklisten - Ihr Falllöser
Autorenverzeichnis
Neu in diesem Update
Hilfe
Gesetze/Richtlinien
B
BGB
§ 195
BGB
Stand: 22.02.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze, BGBl. I Nr. 51
Buch 1 Allgemeiner Teil
Abschnitt 5 Verjährung
Titel 1 Gegenstand und Dauer der Verjährung
Änderungsnachweis
§ 195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist
§ 195
BGB
Stand: 22.02.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze, BGBl. I Nr. 51
Buch 1 Allgemeiner Teil
Abschnitt 5 Verjährung
Titel 1 Gegenstand und Dauer der Verjährung
Änderungsnachweis
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis
§ 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
(c) copyright 2021 - Deubner Verlag, Köln
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis