Buch 5 Erbrecht Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben Titel 2 Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten Untertitel 3 Beschränkung der Haftung des Erben
Ist das Nachlassinsolvenzverfahren durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan beendet, so findet auf die Haftung des Erben die Vorschrift des § 1973 entsprechende Anwendung.