§ 25 SGB VIII
FNA: 860-8-1
Fassung vom: 11.09.2012
Stand: 01.01.2026
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, BGBl. I Nr. 107 vom 03.04.2025

§ 25 SGB VIII Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern

§ 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern

SGB VIII ( SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe )

Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden.