Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Aufnahme bisher unbeplanter Arztgruppen und Übergangsregelung, BAnz. AT 21.09.2012 B4 vom 06.09.2012
§ 27 Maßstäbe zur Feststellung von Unterversorgung
BedplanR ( Bedarfsplanungs-Richtlinie )
Bei der Feststellung von Unterversorgung für einen vertragsärztlichen Planungsbereich ist von der Allgemeinen Verhältniszahl für die jeweilige Arztgruppe nach § 8 als Allgemeine Verhältniszahl auszugehen.