1Für Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Betriebsprüfer ist jeweils ein Ausweis auszustellen. 2Der Ausweis hat zu enthalten: 1. die Bezeichnung der ausstellenden Landesfinanzverwaltung oder der ausstellenden Finanzbehörde 2. das Lichtbild des Inhabers 3. den Vor- und Familiennamen 4. die laufende Nummer 5. die Gültigkeitsdauer und 6. die Befugnisse des Inhabers.