BVII ( Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) )
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muß enthalten 1. die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung,2. die Berechnung der Gesamtkosten,3. den Finanzierungsplan,4. die laufenden Aufwendungen und die Erträge.