§ 34 StPO
FNA: 312-2
Fassung vom: 07.04.1987
Stand: 01.04.2026
zuletzt geändert durch:
Geoschutzreformgesetz, BGBl. I Nr. 9 vom 11.01.2026

§ 34 StPO Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen

§ 34 Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen

StPO ( Strafprozeßordnung )

Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen.