1Die Gebühr beträgt für
1. die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus 5/10 bis 15/10 2. die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus aus übergebenen Endzahlen (ohne Vornahme von Prüfungsarbeiten) 2/10 bis 6/10 3. den schriftlichen Erläuterungsbericht zu den Tätigkeiten nach Nummer 1 1/10 bis 6/10