§ 40 WoGG
FNA: 8601-3
Fassung vom: 24.09.2008
Stand: 01.07.2025
zuletzt geändert durch:
Jahressteuergesetz 2024, BGBl. I Nr. 387 vom 02.12.2024

§ 40 WoGG Einkommen bei anderen Sozialleistungen

§ 40 Einkommen bei anderen Sozialleistungen

WoGG ( Wohngeldgesetz )

Das einer vom Wohngeld ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person bewilligte Wohngeld ist bei Sozialleistungen nicht als deren Einkommen zu berücksichtigen.