§ 421 Inhalt der Beschlussformel
FamFG ( Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit )
Die Beschlussformel zur Anordnung einer Freiheitsentziehung enthält auch 1. die nähere Bezeichnung der Freiheitsentziehung sowie 2. den Zeitpunkt, zu dem die Freiheitsentziehung endet.
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