§ 47 (Inkrafttreten)
Aerzte_ZV ( Zulassungsverordnung für Vertragsärzte )
(1) Diese Zulassungsordnung tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. (2) Die §§ 25 und 31 Abs. 9 gelten erst für Anträge von Psychotherapeuten, die nach dem 31. Dezember 1998 gestellt werden.