DRITTES KAPITEL Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls ERSTER ABSCHNITT Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe un... SECHSTER UNTERABSCHNITT Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsl...
SGB VII ( SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung )
Im Fall der Wiedererkrankung an den Folgen des Versicherungsfalls gelten die §§ 45 bis 47 mit der Maßgabe entsprechend, daß anstelle des Zeitpunkts der ersten Arbeitsunfähigkeit auf den der Wiedererkrankung abgestellt wird.