Für die Feststellung der Allgemeinen Verhältniszahlen und die Überversorgung werden die Planungsbereiche folgenden raumordnungsspezifischen Planungskategorien zugeordnet: 1. Regionstyp 1 (Agglomerationsräume) 1Im Regionstyp 1 werden Regionen zusammengefasst, die Oberzentren mit einer Größenordnung von über 300 000 Einwohnern - oder eine Bevölkerungsdichte um oder über 300 E/qkm haben. 2Im Einzelnen werden folgende Regionen untergliedert:
Ordnungs-Nr. 1 Kernstädte im Regionstyp 1: Dies sind kreisfreie Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern. Ordnungs-Nr. 2 Hochverdichtete Kreise im Regionstyp 1: Dies sind solche mit einer Dichte von 300 E/qkm und mehr. Ordnungs-Nr. 3 Verdichtete Kreise im Regionstyp 1: Dies sind Kreise mit einer Dichte von 150 E/qkm und mehr, jedoch unter 300 E/qkm. Ordnungs-Nr. 4 Ländliche Kreise im Regionstyp 1: Dies sind Kreise und Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 E/qkm.
Ordnungs-Nr. 5 | Kernstädte im Regionstyp 2: Dies sind kreisfreie Städte von über 100 000 Einwohnern. |
Ordnungs-Nr. 6 | Verdichtete Kreise im Regionstyp 2: Dies sind Kreise und Kreisregionen mit einer Dichte von 150 E/qkm und mehr. |
Ordnungs-Nr. 7 | Ländliche Kreise im Regionstyp 2: Dies sind Kreise und Kreisregionen mit einer Dichte unter 150 E/qkm. |
Ordnungs-Nr. 8 | Ländliche Kreise höherer Dichte: Dies sind Kreise und Kreisregionen mit einer Dichte von 100 E/qkm und mehr. |
Ordnungs-Nr. 9 | Ländliche Kreise geringerer Dichte: Dies sind Kreise und Kreisregionen mit einer Dichte von unter 100 E/qkm. |
Ordnungs-Nr. 10 | Kreisfreie Städte und Landkreise des Ruhrgebiets (Anlage 3.2). |