Stand: 10.12.1999
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Zu § 4 a UStG (§ 24 UStDV)

123 UStR2000 Vergütungsberechtigte

123 Vergütungsberechtigte

UStR2000 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 )

Vergütungsberechtigte nach § 4 a Abs. 1 UStG sind: 1. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 AO), insbesondere auch die in § 23 UStDV aufgeführten amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, und 2. juristische Personen des öffentlichen Rechts (vgl. Abschnitt 23).