4.4 c.1 UStAE
Stand: 27.02.2024
zuletzt geändert durch:
BMF-Schreiben III C 2 - S 7282/19/10001 :002, BStBl. I S. 361

4.4 c.1 UStAE Steuerbefreiung der Lieferung im Sinne des § 3 Abs. 3 a Satz 1 UStG an einen Unternehmer

4.4 c.1 Steuerbefreiung der Lieferung im Sinne des § 3 Abs. 3 a Satz 1 UStG an einen Unternehmer

UStAE ( Umsatzsteuer-Anwendungserlass )

1Wird ein Gegenstand, dessen Beförderung oder Versendung im Gemeinschaftsgebiet beginnt und endet, durch einen nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer an einen Nichtunternehmer (siehe Abschnitt 3 a.1 Abs. 1) geliefert und wird dies durch einen Unternehmer mittels seiner elektronischen Schnittstelle unterstützt, so wird dieser Unternehmer nach § 3 Abs. 3 a Satz 1 UStG behandelt, als ob er diesen Gegenstand für sein Unternehmen selbst erhalten und geliefert hätte (vgl. Abschnitt 3.18 Abs. 1). 2Die gemäß § 3 Abs. 3 a Satz 1 UStG fingierte Lieferung des nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers an den Unternehmer, der den Gegenstand im Gemeinschaftsgebiet weiterliefert (Betreiber der elektronischen Schnittstelle), wird nach § 4 Nr. 4 c UStG von der Umsatzsteuer befreit. 3Zur Frage, wann ein Unternehmer eine Lieferung im Sinne des § 3 Abs. 3 a Satz 1 UStG unterstützt, und zum Begriff "elektronische Schnittstelle" wird auf Abschnitt 3.18 Abs. 3 verwiesen.