55 a UStR2000
Stand: 10.12.1999
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Zu § 4 Nr. 6 UStG

55 a UStR2000 Steuerbefreiung für Restaurationsumsätze an Bord von Seeschiffen

55 a Steuerbefreiung für Restaurationsumsätze an Bord von Seeschiffen

UStR2000 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 )

1 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchstabe e UStG umfaßt die entgeltliche und unentgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Bord von Seeschiffen, sofern diese eine selbständige sonstige Leistung ist. 2 Nicht befreit ist die Lieferung von Speisen und Getränken. 3 Zur Abgrenzung vgl. Abschnitt 25 a.