Stand: 10.12.1999
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Zu § 4 Nr. 8 UStG

63 UStR2000 Zahlungs-, Überweisungs- und Kontokorrentverkehr

63 Zahlungs-, Überweisungs- und Kontokorrentverkehr

UStR2000 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 )

1Nach § 4 Nr. 8 Buchstabe d UStG steuerfreie Leistungen im Rahmen des Kontokorrentverkehrs sind z. B. die Veräußerung von Scheckheften, der Firmeneindruck auf Zahlungs- und Überweisungsvordrucken und die Anfertigung von Kontoabschriften und Fotokopien. 2Die Steuerfreiheit der Umsätze im Zahlungsverkehr hängt nicht davon ab, daß der Unternehmer ein Kreditinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) betreibt (vgl. BFH-Urteil vom 27. 8. 1998 - BStBl 1999 II S. 106).