Anlage: (zu § 40 Absatz 6 und 7) StVO
Stand: 20.07.2023
zuletzt geändert durch:
Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I Nr. 199

Anlage: (zu § 40 Absatz 6 und 7) StVO Straßenverkehrs-Ordnung

Anlage: (zu § 40 Absatz 6 und 7)

StVO ( Straßenverkehrs-Ordnung )

Anlage 1

Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen

1 2 3
lfd. Nr. Zeichen Erläuterungen
Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6)
1

Zeichen 101

Gefahrstelle

Ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.
2

Zeichen 102

Kreuzung oder Einmündung

Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
3

Zeichen 103

Kurve

4

Zeichen 105

Doppelkurve

5

Zeichen 108

Gefälle

6

Zeichen 110

Steigung

7

Zeichen 112

Unebene Fahrbahn

8

Zeichen 114

Schleuder- oder Rutschgefahr

Schleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz
9

Zeichen 117

Seitenwind

10

Zeichen 120

Verengte Fahrbahn

11

Zeichen 121

Einseitig verengte Fahrbahn

12

Zeichen 123

Arbeitsstelle

13

Zeichen 124

Stau

14

Zeichen 125

Gegenverkehr

15

Zeichen 131

Lichtzeichenanlage

16

Zeichen 133

Fußgänger

17

Zeichen 136

Kinder

18

Zeichen 138

Radverkehr

19

Zeichen 142

Wildwechsel

Abschnitt 2 Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu § 40 Absatz 7)
20

Zeichen 151

Bahnübergang

21

Zeichen 156

Bahnübergang mit dreistreifiger Bake

Bahnübergang mit dreistreifiger Bake etwa 240 m vor dem Bahnübergang. Die Angabe erheblich abweichender Abstände kann an der dreistreifigen, zweistreifigen und einstreifigen Bake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern erfolgen.
22

Zeichen 159

Zweistreifige Bake

Zweistreifige Bake etwa 160 m vor dem Bahnübergang
23

Zeichen 162

Einstreifige Bake

Einstreifige Bake etwa 80 m vor dem Bahnübergang