2003-48-EG ( Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen )
Diese Richtlinie hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, gemäß ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder Doppelbesteuerungsabkommen andere Arten der Quellensteuer als die nach Artikel 11 zu erheben.