SECHSTER TEIL Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dies... Artikel 233 Drittes Buch. Sachenrecht ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
EGBGB ( Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche )
Auf ein am Tag des Wirksamwerdens des Beitritts bestehendes Besitzverhältnis finden von dieser Zeit an die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung.