Richtlinie (EU) 2022/890, ABl. L 155 vom 8. 6. 2022 S. 1
112 EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem TITEL V ORT DES STEUERBAREN UMSATZES KAPITEL 3 Ort der Dienstleistung Abschnitt 3 Besondere Bestimmungen Unterabschnitt 1 Von Vermittlern erbrachte Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige
Artikel 46 (Ort der Dienstleistung eines Vermittlers)
2006-112-EG ( Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem )
Als Ort einer Dienstleistung an einen Nichtsteuerpflichtigen, die von einem Vermittler im Namen und für Rechnung eines Dritten erbracht wird, gilt der Ort, an dem der vermittelte Umsatz gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie erbracht wird.