Artikel 46 EG 2006/112
FNA: 611-10-14-07
Fassung vom: 28.11.2006
Stand: 01.06.2025
zuletzt geändert durch:
Richtlinie (EU) 2025/425, ABl. L, 2025/425, 28. 2. 2025 vom 18.02.2025

Artikel 46 2006-112-EG (Ort der Dienstleistung eines Vermittlers)

Artikel 46 (Ort der Dienstleistung eines Vermittlers)

2006-112-EG ( Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem )

Als Ort einer Dienstleistung an einen Nichtsteuerpflichtigen, die von einem Vermittler im Namen und für Rechnung eines Dritten erbracht wird, gilt der Ort, an dem der vermittelte Umsatz gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie erbracht wird.