Artikel 7 Räumlicher Geltungsbereich
2003-48-EG ( Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen )
Diese Richtlinie gilt für Zinszahlungen durch eine Zahlstelle, die in dem Gebiet niedergelassen ist, auf das der Vertrag gemäß seinem Artikel 299 Anwendung findet.
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