I. Die am 15. Mai 1981 geschlossene Ehe der Parteien hat das Amtsgericht - Familiengericht - Marl auf den der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 26. April 1988 zugestellten Antrag des Ehemannes (Antragsteller) durch Verbundurteil vom 2. Mai 1989 geschieden. Dabei hat es die während der Ehezeit (1. Mai 1981 bis 31. März 1988, § 1587 Abs. 2 BGB) von beiden Parteien in unterschiedlicher Höhe bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA, weitere Beteiligte zu 1) erworbenen Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß §
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