Ausgleichsanspruch eines Ehegatten wegen der alleinigen Gewährung von Unterhalt
BGH, Urteil vom 26.04.1989 - Aktenzeichen IVb ZR 42/88
DRsp Nr. 1994/4142
Ausgleichsanspruch eines Ehegatten wegen der alleinigen Gewährung von Unterhalt
»Ein Elternteil, der ein eheliches Kind allein unterhalten hat, kann von dem ebenfalls unterhaltspflichtigen anderen Elternteil Ausgleich für die Vergangenheit außer ab Verzug oder Rechtshängigkeit (entsprechend § 1613 Abs. 1BGB) auch von dem Zeitpunkt ab verlangen, zu dem er als gesetzlicher Vertreter des Kindes gegen den anderen Klage auf Kindesunterhalt erhoben hat (Ergänzung zum Senatsurteil in FamRZ 1984, 775.Unterhaltsleistungen, die ein Elternteil anstelle des anderen für das Kind erbringt, sind keine Aufwendungen i.S. des § 256 S. 1 BGB.«
Normenkette:
BGB § 1606, § 1607, § 1613, § 256 § 197, § 201 ;
Tatbestand:
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