I. Einleitung
1. Ist die Hingabe von Gegenständen an Zahlungs statt zur Begleichung von Steuerschulden ein mehrwertsteuerpflichtiger Umsatz, wenn der Steuerschuldner zugleich auch ein Steuerpflichtiger im Sinne des Mehrwertsteuerrechts ist? Diese bisher ungeklärte Frage liegt dem vorliegenden Vorabentscheidungsersuchen zugrunde.
2. Im Ausgangsverfahren hat eine Gesellschaft von einer solchen, im polnischen Steuerverfahrensrecht eingeräumten, Möglichkeit zur Begleichung von Steuerrückständen durch Naturalien Gebrauch gemacht, indem sie das Eigentum an einem Grundstück auf den Staat übertragen hat. Allerdings war diese Gesellschaft u. a. auch als Immobilienhändlerin tätig.
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