Der Ehemann und Erblasser der Beklagten betrieb bis zum Jahre 1999 in Waldshut eine Metzgerei. Er geriet in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die zur Zwangsversteigerung des Betriebsgrundstücks nebst Zubehör führten. Der Verkehrswert für das Grundstück mit Gebäude wurde von dem Vollstreckungsgericht auf 1.055.000 DM festgesetzt, der für das Zubehör auf 256.500 DM.
Der Kläger erhielt auf sein Meistgebot in Höhe von 800.000 DM den Zuschlag. Er veräußerte die beweglichen Sachen und nutzt das Hausgrundstück als gewerbliches Vermietungsobjekt.
Das Finanzamt Waldshut-Tiengen hat mit Grunderwerbsteuerbescheid vom 18. Mai 2000 vom Meistgebot für einen Teilbetrag in Höhe von 662.905 DM Grunderwerbsteuer festgesetzt. Den Restbetrag in Höhe von 137.095 DM hat es als "Gegenleistung für Betriebsvorrichtungen, Inventar und Instandhaltungsrückstellung" bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage abgezogen.
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