Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen Unterhalts; Berücksichtigung auf dem Versorgungsausgleich beruhenden Renteneinkommens
BGH, Urteil vom 11.02.1987 - Aktenzeichen IVb ZR 20/86
DRsp Nr. 1992/3279
Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen Unterhalts; Berücksichtigung auf dem Versorgungsausgleich beruhenden Renteneinkommens
»a) Zur Frage der Berücksichtigungsfähigkeit späterer Einkommenssteigerungen bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts. b) Das auf dem Versorgungsausgleich beruhende Renteneinkommen des Unterhaltsberechtigten ist nicht (schon) bei der Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse, sondern (erst) als bedarfsmindernd zu berücksichtigen.«