I. Der im Jahre 1930 geborene Ehemann (Antragsteller) und die im Jahre 1937 geborene Ehefrau (Antragsgegnerin) haben am 29. September 1964 - unter Vereinbarung von Gütertrennung - die Ehe geschlossen, aus der ein im Jahre 1965 geborener Sohn hervorgegangen ist. Für die Ehefrau war es die zweite Ehe; aus erster Ehe hat sie ebenfalls ein Kind. Nach mehrjähriger Trennung hat der Ehemann den der Ehefrau am 2. April 1982 zugestellten Scheidungsantrag erhoben.
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