Berücksichtigung von schenkweise von einem Dritten entrichteten freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung eines Ehegatten
BGH, Beschluß vom 15.12.1982 - Aktenzeichen IVb ZB 910/80
DRsp Nr. 1994/4787
Berücksichtigung von schenkweise von einem Dritten entrichteten freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung eines Ehegatten
Hat ein Dritter schenkweise für einen Ehegatten freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung unmittelbar an den Versicherungsträger gezahlt, sind die dadurch begründeten Anwartschaften vom Versorgungsausgleich auszunehmen, da sie weder mit Hilfe des Vermögens noch durch Arbeit des Ehegatten begründet worden sind.