I. Die Parteien haben am 24. Juli 1959 geheiratet. 18. Juni 1980 ist dem am 20. Mai 1934 geborenen Ehemann (Antragsgegner) der Scheidungsantrag der Ehefrau (Antragstellerin) zugestellt worden.
In der Ehezeit (1. Juli 1959 bis 31. Mai 1980, § 1587 Abs. 2 BGB) hat lediglich der Ehemann, von Beruf selbständiger Apotheker, Versorgungsanrechte erworben, und zwar Anwartschaften bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA - weitere Beteiligte zu 2) in Höhe von monatlich 200,20 DM sowie eine Rentenanwartschaft im Nennbetrag von monatlich 238,80 DM bei der Bayerischen Versicherungskammer - Bayerische Apothekerversorgung - (weitere Beteiligte zu 1; im folgenden Bayerische Apothekerversorgung).
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