BGH, Urteil vom 13.05.1955 - Aktenzeichen V ZR 36/54
DRsp Nr. 1994/6579
Bewertung eines Grundstücks
Zur Ermittlung des Betrages, um den sich der Grundstückswert erhöht hat, ist in der Regel auf den Ertrag abzustellen. Eine Bewertung allein nach dem Bauwert ist solchenfalls als Verkennung des gesetzlichen Wertbegriffs ein Verstoß gegen materielles Recht.