BGH - Beschluß vom 09.01.1981 (3 StR 474/80) - DRsp Nr. 1997/17207
BGH, Beschluß vom 09.01.1981 - Aktenzeichen 3 StR 474/80
DRsp Nr. 1997/17207
Der Tatrichter hat sich im Falle der Einziehung des Wertersatzes dann nicht mit dem Abzug von Einfuhrumsatzsteuer auseinanderzusetzen, wenn es keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, daß der Angeklagte eine solche schuldet.