BMF - Schreiben vom 10.12.2009
IV C 5 - S 2352/0

BMF - Schreiben vom 10.12.2009 (IV C 5 - S 2352/0) - DRsp Nr. 2010/80004

BMF, Schreiben vom 10.12.2009 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2352/0

DRsp Nr. 2010/80004

Steuerliche Behandlung einer doppelten Haushaltsführung nach Wegverlegung des Lebensmittelpunktes vom Beschäftigungsort; Anwendung der BFH-Urteile vom 5. März 2009 - VI R 23/07 und VI R 58/06 -

Der BFH hat mit seinen Urteilen vom 5. März 2009 - VI R 23/07 und VI R 58/06 - (BStBl 2009 II Seiten … und …) seine ständige Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen geändert. Die anders lautenden Hinweise in H 9.11 (1 - 4) [Berufliche Veranlassung] sowie [Private Veranlassung] LStH 2009 sind insoweit nicht mehr zu beachten. H 9.11 (1 - 4) LStH 2010 ist im Hinblick auf die Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 5. März 2009 und dieses Schreiben bereits geändert. Des Weiteren gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

1. Begründung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung

Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung liegt auch dann vor, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können.